Ein Inflationsausgleich von 150,00 Euro für jeden Rentner.......

siehe Aktuell

2.2 Rente / Sofortmaßnahme

 

Die RENTNER-Partei fordert Renten, die eine Wahrung des erreichten Lebensstandards im Alter zumindest annähernd gewährleisten. Dazu sind die aktuellen Renten zum Ausgleich des über mehr als ein Jahrzehnt unterbliebenen Inflationsausgleichs um einen Sockelbetrag von 150 Euro und künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus gemäß Inflationsfaktor anzupassen.
Zudem sind indirekte Rentenabschmelzungen durch andere staatlich veranlasste Abgaben und Gebühren wie z.B. zur Gesetzlichen Krankenkasse oder höhere Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen und Medikamenten auszugleichen.
Auf Rentenkürzungen abzielende Rentenformeln finden keine Anwendung mehr. Regional bedingte unterschiedliche Rentenhöhen sind nicht zulässig. Hinterbliebenenrenten werden auf 70 % angehoben. Schwerbehinderte (ab 50 %) können wieder ab dem vollendeten 60. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen. Der Rentenbezug ohne Abschläge ist ab sofort wieder mit 65 Jahren möglich.

Anmerkung: Die Rente ist kein staatliches Almosen. Rentnerinnen und Rentner sowie ihre Arbeitgeber haben über viele Jahre erhebliche Beiträge zur Staatlichen Rentenversicherung geleistet. Dazu wurden sie gesetzlich verpflichtet. Deshalb müssen sie darauf vertrauen können, dass der Staat seine Pflicht aus dem Versicherungsvertrag erfüllt.
Die überwiegende Mehrheit der Beitragszahler stirbt lange bevor rechnerisch der unverzinste Rücklauf der erbrachten Leistungen erreicht ist. Bis Ende des 19. Jahrhunderts war Altersversorgung Privat- bzw. Familiensache. Mit der aufkommenden Industrialisierung geriet das „Familiensystem“ an seine Grenzen. Reichskanzler Bismarcks Sozialgesetze brachten die kapitalgedeckte Rentenversicherung, die sich trotz der Vermögensverluste durch zwei Weltkriege bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bewährte.
1957 wurde auf Umlageverfahren umgestellt. 70 % des Bruttolohns als Vollrente funktionierte Jahrzehnte bestens und die trotzdem prall gefüllte Kasse der Rentenversicherung weckte Begehrlichkeiten bei den notorisch in Haushaltsnöten agierenden Bundesregierungen. Diese bürdeten der Rentenversicherung neue und immer mehr Aufgaben auf, die eigentlich von der Gesellschaft insgesamt zu tragen wären.
Rund 800 Milliarden Euro der pflichtversicherten Arbeiter und Angestellten wurden im Laufe der Zeit zweckfremd ausgegeben. Das funktionierte über Jahrzehnte, bis demographischer Wandel, Wirtschaftskrisen und steigende Arbeitslosigkeit die Einnahmen schrumpfen und die Ausgaben wachsen ließen. Zudem wurden die Lasten der deutschen Einheit zu sehr großen Teilen allein aus der Rentenkasse finanziert.
Statt eine Neuordnung der Lastenverteilung vorzunehmen, griffen die Regierenden zum Mittel Rentenkürzung. Statt der 70 % bezieht ein Neurentner heute lediglich knapp 50 % seines letzten Gehalts.

Zum Vergleich: Pensionen betragen 72 % des letzten Brutto. Die Kaufkraft der Rentner ist in den letzten 20 Jahren um mindestens 30 % gesunken. Ohne die „Fremdlasten“ wäre diese Rentenverkürzung nicht nötig. Schließlich entnimmt die Bundesregierung der Rentenkasse Monat für Monat immer noch Gelder für Fremdaufgaben. Und von jedem Euro, den sie sich „leiht“, zahlt sie eigentlich höchstens 70 Cent zurück. Eine lediglich ihrer Aufgabe verpflichtete Rentenversicherung wäre noch in der Lage, die regulären Renten zu zahlen und die erforderlichen Rücklagen zur Abfederung des „Rentenbauchs“ von demographischem Wandel und Wirtschaftskrise zu bilden.
Den Rentnerinnen und Rentnern geht es schlechter und immer häufiger müssen sie den Weg zum Sozialamt nehmen. Den erneuten Nullrunden für Rentnerinnen und Rentnern stehen im gleichen Zeitraum Erhöhungen der Pensionen, insbesondere der Politikerpensionen, gegenüber.
Begründet werden diese mit dem gleichen Argument, das für Renten-Nullrunden herhalten muss: Die Einkommensentwicklung erfordert dies. Die von - der realen Welt entfremdeten - Jungpolitikern und ihren „Experten“ verbreiteten Thesen von den Alten, die auf Kosten der Jungen leben, entbehren jeglicher Grundlage. Die Höhe der Renten von heute hat keinerlei Auswirkung auf die Renten von morgen oder gar übermorgen. Diese hängen vielmehr vom künftigen Beitragsaufkommen und von heute unvorhersehbaren Entwicklungen ab.

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